Sie suchen eine schnelle und umfassende Lösung?
Sie wollen sich nicht vor Gericht streiten?
Sie bevorzugen eine vertrauliche Atmosphäre ohne Öffentlichkeit?
Sie entscheiden lieber selbst über ihre Angelegenheiten?
Sie wollen einen fairen Umgang mit ihrem Konfliktpartner?
Sie wollen Kosten sparen?
... dann lesen sie einfach weiter:
Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur Konfliktlösung, in dem die Parteien mit professioneller Unterstützung des Mediators auf der Grundlage ihrer Interessen und Bedürfnisse individuelle Lösungen für ihre Konflikte selbst erarbeiten, die schnell und verlässlich umsetzbar sind.
Voraussetzung und wichtigste Grundbedingung ist, dass alle Beteiligten freiwillig und ohne Zwang an dem Mediationsverfahren teilnehmen.
Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren entscheidet in der Mediation nicht ein Dritter/Richter über den Konflikt, sondern die Beteiligten erarbeiten selbst in konzentrierten und oftmals harten, durchaus kontrovers geführten Verhandlungen eine einvernehmliche, den Interessen der Beteiligten entsprechende Lösung. Der Mediator als allparteilicher Vermittler zeichnet verantwortlich für Rahmen und Struktur der Verhandlungen der Beteilgten.
Die Beteiligten des Mediationsverfahrens entscheiden selbst, worüber verhandelt wird und sind auch hinsichtlich der Lösungen nicht durch das Recht eingeschränkt.
Das Mediationsverfahren ist im Gegensatz zum Zivilprozess bei einem Gericht nicht öffentlich. Während Gerichtsverfahren oft langwierig und kostenintensiv sind, kann in der Mediation der Konflikt zeitnah, kostenärmer und vertraulicher einer Lösung zugeführt werden.
In der Mediation geht es nicht darum als Sieger oder Verlierer des Konfliktes zu brillieren, sondern eine sachliche und emotional vertretbare ganz auf die jeweilige Konfliktsituation zugeschnittene verbindliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten (sog. Win-Win-Lösung) zu finden. Diese Lösung des Konfliktes schafft den Beteiligten nicht selten die Basis für neues Vertrauen in die gemeinsame Zukunft. In Form eines Anwaltsvergleiches oder einer notariellen Urkunde können diese Vereinbarungen – wie ein Urteil- der Zwangsvollstreckung unterliegen.
Aus der Freiwilligkeit der Teilnahme ergibt sich aber auch die Möglichkeit des jederzeitigen Abbruches des Mediationsverfahrens ohne Angabe von Gründen für jeden Beteiligten. Dann ist oft nur noch der Weg zu den Gerichten möglich.
Die Mediationsverhandlungen werden auf Stundenbasis abgerechnet. Jede angefangene Stunde kostet 100,00 Euro zzgl. 19 % Mwst.. Vor Beginn der Mediation haben die Beteiligten hierzu mit dem Mediator eine schriftliche Vereinbarung zu schließen.
Freiwilligkeit
Eigenverantwortlichkeit
Allparteilichkeit und Neutralität des Mediators
Vertraulichkeit
Nachhaltigkeit der Lösung
Wir arbeiten eng mit zwei erfahrenen und speziell ausgebildeten Mediatoren zusammen.
Sie wünschen weitere Informationen, dann sprechen sie uns an.